Krank im Bett – Auto weg

Arbeitsunfähige Arbeitnehmer können zur Rückgabe des Dienstwagens verpflichtet sein

31. Juli 2009 – Eine unangenehme Vorstellung für Arbeitnehmer: längere Zeit arbeitsunfähig und dann auch noch den Dienstwagen abgeben. Für einen Bauleiter wurde dies Wirklichkeit.
Obwohl ihm im Arbeitsvertrag ein privates Nutzungsrecht an dem ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagen eingeräumt war, hatte sein Arbeitgeber die Herausgabe des Dienstwagens gefordert mit der Begründung, der Leasingvertrag sei abgelaufen.

Der Arbeitnehmer, der schon mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war, war der Aufforderung nachgekommen, hatte sich aber Schadensersatzansprüche vorbehalten. Das Arbeitsgericht Stuttgart wies den eingeklagten Schadensersatzanspruch zurück.

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Privatnutzungsbefugnis gehöre zum Arbeitsentgelt und ende bei Krankheit nach sechs Wochen ebenso, wie der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts. Deshalb könne der Arbeitgeber den Dienstwagen nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums zurückfordern.
Untermauert hatte das Gericht seine Entscheidung damit, dass beim Krankengeldanspruch des Arbeitnehmers der geldwerte Vorteil als Sachbezug zum Krankengeld dazu gehöre, der Arbeitnehmer für das Nutzungsrecht an dem Fahrzeug daher einen doppelten Lohnersatz erhalte.