Leistungen für Arbeitsrecht und Vertragsrecht
Die Leistungen und Schwerpunkte der Kanzlei Gabriele Last sind:
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht (allgemeine Geschäftsbedingungen)
Ich unterstütze Sie gerne bei folgenden Fragen zum Thema:
Abmahnung und Versetzung
Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer können einen Abmahnung aussprechen. Diese muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob diese rechtens ist, kläre ich für Sie ab.
Wurden Sie versetzt und wissen nun nicht, ob dies rechtens ist? Durch Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags kläre ich Ihre Fragen gerne ab.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere und junge Mütter müssen eine mehr oder weniger lange Zeit pausieren, und sie wünschen sich oft eine Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit. Beides führt immer wieder zu Konflikten, am Ende nicht selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sollten Arbeitnehmerinnen frühzeitig die Weichen richtig stellen, und auch Arbeitgeber sollten die mutterschaftsbedingte Auszeit ihrer Arbeitnehmerinnen realistisch planen.
Ich berate und vertrete daher Schwangere, junge Mütter und frischgebackene Väter sowie ihre Arbeitgeber in allen Fragen des Mutterschutzes, unterstützen sie bei der Planung und Durchführung einer Elternzeit sowie bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Teilzeitwünsche.
Teilzeit
Bei allen Fragen rund um das Thema Teilzeit stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie? Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?
Befristete Arbeitsverträge
Wenn Sie Fragen zu Ihrem befristeten Arbeitsvertrag haben, welche gesetzlichen Regelungen es bei einer Kündigung gibt, dann stehe ich Ihnen persönlich zur Seite. Ich überprüfe Ihren Vertrag auf rechtlicher Seite.
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Ich erstelle, überarbeite und prüfe für Sie Arbeitsverträge von A bis Z sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen. Dabei gilt meine besondere Aufmerksamkeit der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (noch) zulässig sind oder nicht. Falls nötig ermittke ich die auf Sie anwendbaren Tarifverträge.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstütze ich Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbständigkeitsproblemen.
Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Wenn neue Betriebsvereinbarungen getroffen werden müssen, kläre ich ab, in wie weit diese gesetzeskonform sind und ob diese eventuell einem „kollektiven Günstigkeitsvergleich“ standhält.
Compliance
Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen. Wenn Sie unter dem Verdacht stehen, dass Sie gegen diese Bestimmungen verstoßen haben, dann unterstütze ich Sie gerne dabei.
Oder hat ein Angestellter gegen die Richtlinien Ihres Unternehmens verstoßen, vertrete ich Sie als Unternehmen.
Whistelblowing
Unter Whistelblower versteht man eine Person, welche Informationen oder Missstände weitergibt und aufdeckt oder Fehlinformationen verbreitet, welches zu einer Rufschädigung einer Person oder eines Unternehmens führen kann.
Bei diesem sensiblen Thema stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite.
Mobbing
Ich berate und vertrete Sie bei allen Problemen, die Sie als Mobbingbetroffener, als Vorgesetzter oder Arbeitgeber mit Mobbingvorfällen in Ihrem Betrieb haben.
Auch wenn Sie als Betriebsrat mit Fragen des Mobbing zu tun haben, z.B. im Zusammenhang mit einer Mobbingbeschwerdestelle, bin ich gerne für Sie anwaltlich tätig.
Arbeitsgerichtliche Prozesse
Ich bin als Rechtsanwältin seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Arbeitsrecht und mit angrenzenden Spezialmaterien befasst und verfüge daher über breite praktische Erfahrungen mit arbeitsgerichtlichen Prozessen, die ich bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite führe.
Falls gerichtliche Auseinandersetzungen sich nicht vermeiden lassen, übernehme ich für Sie die anwaltliche Vertretung z.B. bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus eines möglichen Scheinselbständigen, in Kündigungsschutzprozessen, Befristungskontrollprozessen sowie bei Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen.
Auch bei Diskriminierungsstreitigkeiten unterstütze ich Sie gerne.
Fortbildungen und Schulungen von Betriebsräten und Fach-/und Führungskräften
Wer sich als Betriebsrat oder als Führungskraft für seine Kolleginnen und Kollegen engagiert, muss dazu nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen, sondern auch viele andere Gesetzesgrundlagen des Arbeitsrechts sowie die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, denn damit hat man in der Praxis der Betriebsratsarbeit immer wieder zu tun. Damit Betriebsräte fachlich „auf Augenhöhe“ mit dem Arbeitgeber verhandeln können, haben sie das Recht und die Pflicht, sich fortzubilden.
Ich unterstütze Sie bei diesen Fragen zu Schulungen und Fortbildungen.
Mediation und Coaching
Ich bin nicht nur Anwältin für Arbeitsrecht, sondern auch Ihre Vermittlerin, Mediatorin und Coach bei schwierigen Angelegenheiten. Bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, vermittle ich zwischen zwei Parteien. Meist findet man im Gespräch eine Lösung, welche für beide Seiten zielführend ist. Spreche Sie mich darauf an.
Die Mandanten der Kanzlei sind
- kleine und mittelständische Unternehmen
- selbstständige, arbeitnehmerähnliche Personen
- Arbeitnehmer
- Betriebsräte
Die meisten meiner Mandanten kommen aus Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.
Erwarten können Sie von mir zeitnahe, verständliche und zielorientierte Lösungen.
Lesen Sie, was ich für Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten kann.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen!