Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart berate und begleite ich Sie als Arbeitnehmer und Betriebsrat in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wobei ich Ihnen konkret helfen kann, lesen Sie unten bei „Ihr Anliegen“.

28 Jahre lang war ich als Rechtsanwältin bei einem Verband angestellt. Dort habe ich als Juristin die Verbandsmitglieder (Unternehmer) rechtlich beraten und vertreten. So kenne ich beide Perspektiven – die Interessen von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern. Dieser Erfahrungsschatz ist eine gute Voraussetzung, um Sie erfolgreich zu vertreten.

In der Beratung von Arbeitgebern trete ich stets für eine wertschätzende Haltung gegenüber den Mitarbeitern ein.

Gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Offenheit sind die Basis unserer Zusammenarbeit. Damit Sie verstehen, was ich in Ihrem Namen verhandle, passe ich mich auch sprachlich an juristische Laien an.

Meine Mission in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten sehe ich darin, Lösungen zu entwickeln, die das Unternehmen nicht lähmen und gleichzeitig für die Arbeitnehmer Vorteile bringen. Auch in scheinbar ausweglosen Situationen finden wir Lösungen!

Ihr Anliegen

Beispiele arbeitsrechtlicher Situationen

  • Der Arbeitgeber möchte eine Vertragsänderung, z.B. eine Versetzung mit oder ohne Verdiensteinbußen herbeiführen
  • Der Arbeitgeber möchte Zugeständnisse von Arbeitnehmern:
    Mehrarbeit mit oder ohne Lohnausgleich; Wegfall eine 13. Gehalts oder Urlaubsgelds
  • Der Arbeitgeber möchte mitbestimmungspflichtige Maßnahmen, z.B. Kurzarbeit, oder einen Interessenausgleich und Sozialplan abschließen
  • Sie haben eine Kündigung erhalten
  • Sie möchten in Teilzeit arbeiten
  • Sie möchten den Arbeitsplatz wechseln, fühlen sich durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot über Gebühr benachteiligt.

Ich biete Ihnen den arbeitsrechtlichen Hintergrund und erörtere mit Ihnen die Möglichkeiten.

So einvernehmlich wie möglich – so streitig wie nötig

Verhandeln ist meine Stärke – ob vor Gericht oder außergerichtlich. Je nach Rahmenbedingungen und Ziel wäge ich mit Ihnen ab, ob wir ein Einvernehmen oder die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber suchen.

Nach Bedarf bin ich Ihre

  • Beraterin im Hintergrund
  • „Sparringpartnerin“
  • Verhandlerin, gerichtlich oder außergerichtlich in Ihrem Auftrag
  • Mediatorin/Vermittlerin
  • Inhouse-Trainerin für Arbeitsrecht

Gern berät Sie die Anwaltskanzlei Gabriele Last auch zu anderen Fragen des Arbeitsrechts.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen!