Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Stuttgart

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und begleite ich Sie als Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein besonderes Anliegen ist mir, Sie durch präventive Rechtsberatung vor späteren Auseinandersetzungen zu bewahren oder für eine gute Verhandlungsposition zu sorgen.

Wenn in Ihrem Unternehmen keine Tarifbindung (mehr) besteht, möchte ich Sie unterstützen, indem ich einerseits rechtlich zulässige Regelungen erarbeite, andererseits wertvolle Impulse gebe, damit Ihr Unternehmen im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte konkurrenzfähig wird oder bleibt.

Nach 28 Jahren in der Beratung mittelständischer Unternehmer kenne ich viele Facetten des Arbeitsrechts.
Die Grundlage für gute Lösungen sind profundes Fachwissen und langjährige Berufserfahrung.
Die beste Lösung braucht jedoch noch mehr: Kreativität, Leidenschaft und den Mut zum Beschreiten unkonventioneller Wege. Dies ist mein Anspruch an meine Dienstleistung für Sie.

Ihr Anliegen

Beispiele arbeitsrechtlicher Situationen

  • Sie haben keine eigenePersonalabteilung. Ich biete Ihnen dauerhaft und flexibel den arbeitsrechtlichen Background (oder Hintergrund?).
  • Sie sind gezwungen, Ihren Personalstand zu reduzieren. Gemeinsam erarbeiten wir verträgliche, unkonventionelle und zielführende Lösungen.
  • Sie sind nicht tarifgebunden. Die sich im Laufe der Zeit entwickelten Einzelregelungen sind sehr aufwändig. Ich entwickle mit Ihnen und verhandle für Sie zeitgemäße betriebsinterne
  • Lösungen (z.B. Vergütungsstruktur, Arbeitszeitmodell), wobei es  gilt, die spätere Akzeptanz der Regelungen  durch vernünftige und rechtzeitige Einbindung Ihrer Mitarbeiter vorzubereiten.
  • Sie streben einen Firmentarifvertrag an. Ich unterstütze bzw. übernehme die inhaltliche Ausarbeitung und verhandle mit der zuständigen Gewerkschaft.
  • Die Umsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes macht Ihnen in der Praxis Probleme. Ich zeige Ihnen praktikable Möglichkeiten auf und verhandle ggfs. mit dem Betriebsrat
  • Sie haben Fragen zur Umsetzung des AGG, der Arbeitnehmerschutzgesetze oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Ich berate Sie zu Ihren konkreten Fällen.

So einvernehmlich wie möglich – so streitig wie nötig

Verhandeln ist mein Metier – ob vor Gericht oder außergerichtlich. Je nach Rahmenbedingungen und Ziel wäge ich mit Ihnen ab, ob wir den Konsens oder die streitige Auseinandersetzung suchen.

Dabei ist mir im Sinne meiner Mandanten sehr wichtig, dass Verhandlungen kein Selbstzweck sind, sondern am Ende des Tages ein Ergebnis zu verzeichnen ist.

Ganz nach Ihrem Bedarf bin ich Ihre

  • Beraterin im Hintergrund
  • „Sparringpartnerin“
  • Verhandlerin, gerichtlich oder außergerichtlich in Ihrem Auftrag
  • Mediatorin/Vermittlerin
  • Inhouse-Trainerin für Arbeitsrecht

 

Dies ist ein Auszug meiner möglichen Dienstleistungen für Sie. Selbstverständlich berate ich Sie gern auch zu weiteren Rechtsthemen.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich darauf, Sie kennen zu lernen!